WOHNWERKSteuerberatungsgesellschaft mbH

Impressum

Angaben nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag und § 2 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

Anbieter

WOHNWERK Steuerberatungsgesellschaft mbH
Hellriegelstraße 13
40221 Düsseldorf
Telefon:
E-Mail:

Vertretungsberechtigte Geschäftsführung

Patrick Mönnighoff, Steuerberater; weitere Geschäftsführer ergänzen

Register und Umsatzsteuer

Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf, HRB Nummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG: DE 000000000

Berufsrechtliche Angaben

Die Gesellschaft ist von der Steuerberaterkammer Düsseldorf als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt (§ 49 StBerG).

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde den Geschäftsführern in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
Steuerberaterkammer Düsseldorf, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Grafenberger Allee 98, 40237 Düsseldorf · www.stbk-duesseldorf.de

Berufsrechtliche Regelungen: Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Texte sind über die Bundessteuerberaterkammer abrufbar: www.bstbk.de.

Berufshaftpflichtversicherung

Name und Anschrift des Versicherers
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland / EU (nach Police)

Verantwortlich für den Inhalt

Verantwortlich im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV: Patrick Mönnighoff, Anschrift wie oben.

Vertragsbedingungen

Für Mandate gelten der Steuerberatungsvertrag und die Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV, die Sie vor Vertragsschluss im Mandantenportal einsehen und speichern können; es gilt deutsches Recht.

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Bei Streitigkeiten über die Vergütung kann die Steuerberaterkammer Düsseldorf vermittelnd angerufen werden (§ 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG).

Hinweis zur Zusammenarbeit

WOHNWERK arbeitet fachlich mit einer Partnerkanzlei zusammen, soweit ein Mandat über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und die übrigen Überschusseinkünfte hinausgeht. Für die Weitergabe eines Mandats wird keine Vergütung gewährt oder entgegengenommen (§ 9 StBerG).

Bildnachweis und Technik

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